Service Elektrizität Gas Veröffentlichung nach EEG Elektroinstallateure Gas− /Wasserinstallateure Bereitschafts− / Störungsdienst

§ 17 und § 27 abs. 1 Gasnev geltende Netzentgelte sowie beantragte änderungen der netzentgelte

Grundlage der Preisbildung ist die von der Landesregulierungsbehörde mit Beschluss vom 04.12.2008 festgelegte Erlösobergrenze. Wir sind nach § 4 Abs. 3 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze zum 1. Januar 2011 anzupassen. Aus der Anpassung der Erlösobergrenze folgt gemäß § 17 Abs. 2 ARegV eine Anpassung der Netzentgelte.

 

Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Preisblätter zur Abrechnung der Netzentgelte Gas unmittelbar nach deren Ermittlung, spätestens jedoch zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.

 

Aufgrund der noch nicht vollständigen bzw. schlussendlich gesicherten Datengrundlage zur Ermittlung der tatsächlich zulässigen Erlöse für das Jahr 2012 ist dieses Preisblatt mit den Entgelten für die Netznutzung Gas bis zum 01.01.2012 nur unter Vorbehalt gültig. Wir behalten uns vor, bis zu diesem Zeitpunkt Anpassungen am Preisblatt vorzunehmen.

 

Wir weisen daher darauf hin, dass die tatsächlich ab dem 01.01.2012 geltenden Netzentgelte von den hiermit unter Vorbehalt veröffentlichten Netzentgelten abweichen können. Die jeweils aktuellen Netzentgelte für das Jahr 2012 werden von uns mit Angabe des Datums im Internet veröffentlicht.

 

Die vorläufige Veröffentlichung vom 17.10.2011 der Entgelte ist die endgültige Version mit Gültigkeit zum 01.01.2012.

 

Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2012 - Stand: 17.10.2011

 

Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2011

 




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