Service Elektrizität Gas Veröffentlichung nach EEG Elektroinstallateure Gas− /Wasserinstallateure Bereitschafts− / Störungsdienst

neue zählertechnolie ab dem 01.01.2010

Das EnWG sieht in § 21 b Absatz 3 a und b ab dem 01.01.2010 die Einführung einer neuen Zählertechnologie vor.


Auszug aus § 21 b Absatz 3 a EnWG:
„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.“


 

Die Stadtwerke Fellbach GmbH wird bei Neubauten und größeren Renovierungen im vorgenannten Sinne elektronische Zähler einbauen und entsprechend mit den Lieferanten abrechnen. Die Zähler werden automatisch durch die Stadtwerke Fellbach GmbH beim Anschlussnutzer (Endkunde) eingebaut und bedürfen keiner zusätzlichen Beauftragung.


Weiterhin sieht § 21 b Absatz 3 b EnWG folgendes vor:
„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 bei bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen anzubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.“


Die Stadtwerke Fellbach GmbH bietet im Strombereich jedem Anschlussnutzer die Möglichkeit, seine bestehenden Messeinrichtungen gegen einen elektronischen Zähler tauschen zu lassen. Sofern der Anschlussnutzer den Einbau eines elektronischen Zählers wünscht, wird er gebeten, die Stadtwerke Fellbach GmbH zu kontaktieren. Der Einbau eines elektronischen Zählers erfolgt aber erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Anschlussnutzer. In diesem Fall ist durch den Anschlussnutzer das Auftragsformular an die Stadtwerke Fellbach GmbH zu übergeben. Die Stadtwerke Fellbach GmbH wird dann den Zählerwechsel vornehmen. Die jährlichen Kosten für die Messeinrichtung werden nach Einbau über den Lieferanten abgerechnet. Die Entgelte für die elektronischen Zähler finden Sie bei den Netznutzungsentgelten unter „Netznutzungsentgelte Strom“.


Für weitere allgemeine Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Stadtwerke Fellbach GmbH.

 

Ansprechpartner Zählermanagement Strom

Martin Traub

0711 / 57 543 46

traub@stadtwerke-fellbach.de

Telefax

0711 / 57 543 89




Copyright © Stadtwerke Fellbach GmbH 2005
Design & CMS by Kreado 2005